Rechtsprechung
BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 1942/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Eventuelles strukturelles Erhebungsdefizit bei der Zinsbesteuerung von 1989 bis 1992 nicht dem Gesetzgeber zurechenbar
- Wolters Kluwer
Übergangsfrist für den Gesetzgeber zur Einstellung auf die durch das Zinsurteil geklärte verfassungsrechtliche Lage
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 13.11.2003 - 3 K 4580/01
- BFH, 06.06.2005 - VIII B 318/03
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 1942/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 1942/05
Die Rechtslage, dass ein Verstoß gegen die tatsächliche Belastungsgleichheit auf die materiell-rechtliche Grundlage für die Steuererhebung zurückwirkt, ist bis zu dem Zinsurteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - nicht erkannt worden (vgl. BVerfGE 84, 239 ).Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in jener Entscheidung eine Übergangsfrist eingeräumt, um sich auf die durch das Zinsurteil geklärte verfassungsrechtliche Lage einzustellen: Er habe die Pflicht, die Besteuerungsgleichheit spätestens mit Wirkung vom 1. Januar 1993 durch hinreichende gesetzliche Vorkehrungen für die Zukunft zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 84, 239 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 1942/05
Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 1942/05
Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).